Im Bodensee treffen Österreich, Deutschland und die Schweiz zusammen. Trotzdem gibt es dort kein Dreiländereck, auch nicht theoretisch irgendwo im Wasser. Hier zeigt sich sehr deutlich: Grenzen sind immer etwas Vereinbartes. Und wenn die Vereinbarung fehlt, exisitiert sie schlichtweg nicht.
Wo die Grenzen enden
Bis zum Ufer des Bodensees und ein paar Meter hinein sind die Staatsgrenzen auf übliche Art und Weise markiert.
Österreich – Schweiz
Letzte Markierung in der Mündung des alten Rheins

Schweiz – Deutschland
Die sogenannte Kunstgrenze Konstanz-Kreuzlingen

Deutschland – Österreich
Weniger kunstvoll: Stattsgrenze in der Laiblach

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Wo die Grenze sein könnte
Im Untersee und beim Konstanzer Trichter ist der Grenzverlauf durch bereits im 19. Jahrhundert getroffene Verträge geregelt. Ausserdem ist unstrittig, dass der Überlinger See (der nördliche Arm des Sees mit der Insel Mainau) zu Deutschland gehört. Im Obersee dagegen – dem Hauptteil des Bodensees zwischen Bregenz, Lindau und Konstanz – exisitieren mangels Vereinbarung der Anrainerstaaten keine definierten Staatsgrenzen.
Das bedeutet natürlich nicht, dass der See niemandem gehört. Natürlich beanspruchen die drei Anrainerstaaten den See, weshalb auch geklärt ist, dass die Wasserfläche kein internationales Hoheitsgewässer ist – sonst könnte jeder andere Staat ungefragt dort mit Schiffen verkehren.
Und es gibt international übliche Methoden, Wasserflächen zwischen Anrainerstaaten aufzuteilen:
- Realteilungtheorie: in der geografischen Mitte wird die Grenze gezogen, jeder Teil des Sees gehört genau einem Staat und nur dann gäbe es exaktes Dreiländereck. Dies wird von der Schweiz bevorzugt,
- Kondominiumstheorie: der See (bis auf ein paar Meter am Ufer) gehört allen – dafür müssten dann gemeinsame trilaterale Behörden gegründet werden. Es gäbe dann 3 Dreiländerecke, aber nie zu allen 3 Staaten gleichzeitig: immer nur 2 Staaten grenzen jeweils an die Gemeinschaftszone, das sogenannte Kondomium. Dies wird von Österreich bevorzugt,
- Haldentheorie: bis zu einer bestimmten Wassertiefe gehört der See dem Anrainerstaat, dahinter wieder ein gemeinsames Kondomium.
Demnach würde der See dann in etwa so aufzuteilen sein, wobei Deutschland bislang keine Präferenz geäussert hat.

Auf der bis heute staatsrechtlich ungeklärten Fläche des Sees mit einem Boot einen eigenen Staat gründen oder ungestraft Straftaten zu begehen, funktioniert dennoch nicht: Durch ein trilaterales Abkommen zwischen den Anrainerstaaten, dem sog. «Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee», wurde 1973 die polizeiliche Zuständigkeit geklärt. Österreich übt dabei sogar weit entlang der deutschen Küstenlinie bis zum Ort Langenargen die Polizeigewalt aus (blaue Linie in der Karte). Das funktioniert nach Angaben der drei Länder klaglos, sodass es faktisch irelevant sei, eine genaue Grenzziehung zu verhandeln. Ein erstaunlicher Pragmatismus, den man anderswo durchaus vermisst.